Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VisionActive GmbH und der VA Consulting GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VisionActive GmbH und der VA Consulting GmbH

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Mai 2024

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§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der VisionActive GmbH, Raboisen 3, 20095 Hamburg sowie der VA Consulting GmbH, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg (nachfolgend „VisionActive“ genannt) und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn VisionActive ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse zwischen VisionActive und dem Auftraggeber.

1.3 Die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind jederzeit auf der Webseite von VisionActive einsehbar.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 VisionActive bietet Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Employer Branding und Online-Marketing. Der genaue Leistungsumfang und die Einzelheiten der Zusammenarbeit ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

2.2 Der zwischen VisionActive und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag ist grundsätzlich ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es wird nicht der Erfolg einer bestimmten Leistung im Sinne eines Werkvertrags geschuldet, es sei denn, dies ist explizit schriftlich vereinbart.

2.3 VisionActive kann zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen, bleibt jedoch der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers und verantwortlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.

2.4 Die Leistung von VisionActive kann je nach Vereinbarung Garantien umfassen, die sich entweder auf die Generierung einer Mindestanzahl qualifizierter Bewerbungen oder auf die Einstellung eines Kandidaten pro ausgeschriebener Stelle beziehen. Die genauen Bedingungen und Garantien werden im Angebot und der Auftragsbestätigung definiert.

§3 Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt schriftlich, fernmündlich (z.B. per Telefon oder Videochat) oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder elektronische Signatur) zustande.

3.2 VisionActive bestätigt den Vertragsschluss schriftlich durch eine Auftragsbestätigung. Diese ist verbindlich und bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die von VisionActive zu erbringenden Leistungen besteht aus zwei Komponenten:

  • Die Verwaltungsgebühren sowie die Gebühren für die Erstellung und Durchführung der Kampagne werden entweder im Voraus mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt, oder

  • Die Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.

4.2 Das Werbebudget zur Generierung der Reichweite auf den digitalen Kanälen wird ebenfalls vor dem Start der Kampagne in Rechnung gestellt und ist sofort fällig. Das Werbebudget stellt keinen Bestandteil einer etwaigen Garantie dar.

4.3 Zusätzliche Setup-Gebühren, beispielsweise für Vor-Ort-Drehtage oder andere Sonderleistungen, werden vor der Leistungserbringung gesondert in Rechnung gestellt und sind ebenfalls sofort fällig.

4.4 Preisstaffel für telefonische Bewerbervorqualifizierung

4.4.1 In den meisten Paketen ist die telefonische Vorqualifizierung von Bewerbern inbegriffen. Dies umfasst maximal 25 Bewerber pro ausgeschriebener Stelle und Monat.

4.4.2 Wird diese Anzahl überschritten, gelten folgende Pauschalpreise:

  • 25–50 Bewerber pro Monat und Stelle: +350 € pro Monat

  • Ab 51 Bewerbern pro Monat und Stelle: +600 € pro Monat

4.4.4 VisionActive behält sich vor, die Preisstaffel im Einzelfall anzupassen, sofern dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wird.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kampagnendurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das vollständige Ausfüllen eines Onboarding-Fragebogens, der spätestens fünf Werktage vor dem Kick-off-Meeting abgeschlossen sein muss.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Feedback zu Kampagnenmaterialien oder Bewerbungen innerhalb von 24 Stunden zu geben, um eine effiziente Durchführung und Optimierung der Kampagne zu gewährleisten.

5.3 Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten behält sich VisionActive das Recht vor, vereinbarte Garantien für Bewerbungen oder Einstellungen auszusetzen oder nicht zu gewähren.

5.4 Änderungen der Anforderungen, Zielprofile oder Mindestkriterien nach dem Kick-off-Meeting bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch VisionActive. Erfolgen solche Änderungen ohne entsprechende Anpassung der Garantiebedingungen, bleibt die ursprüngliche Definition qualifizierter Bewerbungen maßgeblich.

§6 Garantien

6.1 VisionActive bietet dem Auftraggeber eine Garantie, die entweder auf die Generierung einer Mindestanzahl qualifizierter Bewerbungen oder auf die Einstellung eines Kandidaten pro ausgeschriebener Stelle gerichtet ist, je nach individueller Vereinbarung im Angebot.

6.2 Die genaue Garantie sowie die damit verbundenen Bedingungen werden im Angebot und der Auftragsbestätigung festgehalten.

6.3 Die Garantie wird nur gewährt, wenn der Auftraggeber alle Mitwirkungspflichten fristgerecht und vollständig erfüllt.

6.4 Wird die vereinbarte Garantie nicht innerhalb der initialen Vertragslaufzeit erreicht, erfolgt ausschließlich eine kostenfreie Verlängerung der Betreuungsleistung von VisionActive, sofern dies im Angebot vorgesehen ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen besteht nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

6.5 Die Kosten für Werbebudget, Drehtage, Anfahrten sowie sonstige externe Leistungen sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen und werden nicht erstattet. Auch im Falle einer kostenfreien Verlängerung trägt der Auftraggeber das Werbebudget vollständig selbst. Die kostenfreie Verlängerung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeits- und Betreuungsleistungen von VisionActive. Anfahrten vor Ort werden mit einer Pauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet, beginnend ab dem Firmensitz von VisionActive in Hamburg. Kosten für Drehtage, die beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt werden, sind nicht erstattbar. Der Preis für einen Drehtag beträgt 4.000 € pro Tag einschließlich Equipment und Team.

6.6 Als qualifizierte Bewerbung im Sinne einer vereinbarten Garantie gilt ausschließlich eine Bewerbung, bei der der Kandidat die von VisionActive bereitgestellte Bewerberstrecke vollständig durchlaufen hat und den im Kick-off-Meeting gemeinsam festgelegten Klick-Fragebogen erfolgreich passiert. Bewerber, die die definierten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden systemseitig nicht zum Bewerbungsformular weitergeleitet und gelten nicht als Bewerbung. Jede über das Bewerbungsformular eingereichte und dem Auftraggeber zur Prüfung übermittelte Bewerbung gilt als qualifizierte Bewerbung. Eine weitergehende fachliche oder subjektive Bewertung durch den Auftraggeber ist für die Einordnung als qualifizierte Bewerbung unerheblich.

6.7 Eine nachträgliche Aberkennung der Qualifikation einer Bewerbung durch den Auftraggeber, insbesondere aufgrund subjektiver Einschätzungen, interner Präferenzen oder veränderter Anforderungen, ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist ausschließlich das erfolgreiche Durchlaufen der im Kick-off-Meeting definierten Vorqualifizierungslogik.

§7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Bei längeren Verträgen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch im gleichen Verhältnis, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

7.2 Freie Kündigungsrechte während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§8 Nutzungsrechte und Urheberrechte

8.1 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von VisionActive erstellten Arbeitsergebnissen, einschließlich Anzeigen und sonstiger Materialien.

8.2 VisionActive behält alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Materialien. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VisionActive nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden.

§9 Haftung

9.1 VisionActive haftet für Schäden des Auftraggebers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet VisionActive nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

9.3 VisionActive haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (z.B. Bilder, Texte) entstehen. Der Auftraggeber stellt VisionActive von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Materialien geltend gemacht werden.

§10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng geheim zu halten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

10.2 VisionActive verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von VisionActive zu entnehmen.

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.